Uni Dojo Wuppertal Shotokan Karate
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Satzung

Vereinssatzung: als PDF-Datei (111 KB) oder als Word-Dokument (75 KB) (Stand 2004)

Satzung des Uni-Dojo Wuppertal e.V. (Auszug) :

1. Name, Sitz

Der Verein führt den Namen "Uni-Dojo Wuppertal e.V.", hat seinen Sitz in Wuppertal.

Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal eingetragen und Mitglied des Karate-Dachverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. und des Deutschen Karateverbandes e.V..

2. Ziel und Grundsatz

Der Verein widmet sich der Pflege und Förderung des Karate-Do in seiner klassischen Ausprägung. Hiernach versteht sich Karate als das Studium schwieriger Selbstverteidigungstechniken zum Zwecke der Erlangung körperlicher, geistiger und emotionaler Selbstbeherrschung und zur Überwindung der menschlichen Leidenschaft im Sinne des Zen-Buddhismus. Es ist geprägt von der Achtung vor der Würde des Menschen und des Lebens im allgemeinen und von dem steten Streben zur Selbstvervollkommnung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden, vertritt den Amateursportgedanken und steht auf dem Boden der Völkerverständigung.

 

Vereinssatzung: als PDF-Datei (111 KB) oder als Word-Dokument (75 KB) (Stand 2004)

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Uni - Dojo Wuppertal e.V. Letzte Aktualisierung

10.01.2011